Versand

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wählt NECCST nach eigenem Ermessen eine geeignete Versandart und einen passenden Versanddienstleister. Die Auslieferung erfolgt in der Regel über einen professionellen Logistikpartner.

Handelt es sich beim Kunden um ein Unternehmen, beschränkt sich die Verantwortung von NECCST auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der Ware an den Versanddienstleister. Für Verzögerungen während des Transports übernimmt NECCST keine Haftung. Etwaige Lieferzeitangaben (ab Übergabe an den Versanddienstleister bis zur Ankunft beim Kunden) sind unverbindliche Richtwerte.

Ist der Kunde Verbraucher, geht das Risiko des zufälligen Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung der Ware erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Kunden über. Verweigert der Kunde die Annahme, geht das Risiko mit dem Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über. In allen anderen Fällen – insbesondere bei Geschäftskunden – erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister.

Hat NECCST vertraglich zusätzliche Leistungen wie Aufbau, Installation oder Montage übernommen, erfolgt der Gefahrenübergang erst nach Abschluss dieser Leistungen und Übergabe der Ware am vereinbarten Ort und Termin.

NECCST versichert alle Sendungen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden gegen die üblichen Transportrisiken.